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Betriebskostenabrechnung – transparent und nachvollziehbar!

Zum zweiten Mal lud das Verbraucher-Info-Netz am Donnerstag, den 31.05.2012, zu diesem Thema, diesmal in das DRK Familiencafé DRehKreuz, ein. Die Rechtsanwältin und Mediatorin Sabine Degen vom Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. gab Einblicke in ihre Arbeit. Sie informierte über Möglichkeiten und Wege, wenn Fragen bei der Berechnung der Betriebskosten auftreten und empfahl dazu immer erst einmal direkt mit dem Vermieter zu kommunizieren. Dabei ist es wichtig, schriftlich Einspruch einzulegen, wenn man bspw. die Höhe der Heizung- und Warmwasserkosten nicht nachvollziehen kann. Oftmals, so berichteten anwesende Bewohnerinnen und Bewohner, gibt es Probleme mit der modernen Messtechnik. Die Mediation ist bei allen Konflikten ein wichtiges Mittel, beide Parteien zusammenzubringen und Probleme einvernehmlich zu lösen, ohne einen Rechtsstreit führen zu müssen. Dies geschieht freiwillig, die Kosten tragen je zur Hälfte die Konfliktparteien. Bei der degewo gibt es zudem einen Betriebskostenbeirat, an den sich die Mieter der degewo wenden können.

Dann ging es ins Detail. So ist es möglich, Teile der Betriebskosten (max. 20% der in Frage kommenden Positionen) steuerlich als „Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen“ abzusetzen (§ 35a EStG). Welche Kosten das sind ergibt sich meistens schon aus der Betriebskostenabrechnung oder einer gesonderten Bescheinigung des Vermieters. Beispielsweise die Schornsteinfegerkosten oder die Treppenhausreinigung gehören dazu. Frau Degen erklärte auch, nach welchen Regelungen die Heizkosten auf alle Mietparteien umgelegt werden. Höhere Energiekosten werden uns aber auch in Zukunft nicht erspart bleiben. Nach der neuesten Trinkwasserverordnung muss eine Beprobung der Leitungen durch den Vermieter erfolgen, um den Vorschriften zur Wasserqualität zu genügen. Diese werden künftig auch Bestandteil der Betriebskosten sein.

Mitunter werden Einwände der Mieter von den Vermietern mit Verweis auf das persönliche Verbrauchsverhalten abgewiesen. Wenn den Mietern die Auskünfte der Vermieter nicht ausreichen, können sie Hilfe z.B. beim Mieterverein suchen.

 
Text: Petra Urbaniak, Kiezschreiberin
Foto: Stadtteilzentrun Marzahn-Mitte